Corona-Aufarbeitung - Ein Muss!
Liebe Mandanten, Rechtsfreunde und Interessenten,
ich brauche eure/Ihre Hilfe, um die Zulassung einer Revision vor dem Bundesarbeitsgericht gegen das am 07.07.2025 zugestellte Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts für von mir vertretene Altenpfleger, die unentgeltlich freigestellt worden sind, zu beantragen.
Viele wissen, dass ich seit April 2020 kritische Texte auf Facebook gegen die Coronapolitik sowie die Impfung geschrieben und viele Menschen - vllt auch Sie persönlich - zu dem Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht anwaltlich beraten oder zu Coronathemen vor Arbeits-, Zivil- und/oder Strafgerichten bereits vertreten habe.
In den meisten Verfahren konnten drohende Folgen zumindest gelindert, wenn nicht beseitigt werden, was zumindest in allen außergerichtlichen Verfahren gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegolten hat.
Drei Mitarbeiter aus einer Seniorenresidenz nahe Gießen sind am 15.03.2022 nach vortägigem Schreiben der Einrichtungsleitung jedoch ohne Bezahlung freigestellt worden, weil sie nicht geimpft waren, keine Kontraindikation vorgelegen hatte bzw. ihr Genesenenstatus abgelaufen war.
Dagegen eingeleitete einstweilige Verfügungen einschließlich der Berufungen in den Eilverfahren sowie die erstinstanzlichen Hauptverfahren sind alle abgewiesen worden.
Die nur noch für zwei Personen im Januar 2023 eingelegten Berufungen sind im Februar 2025 ohne Revisionszulassung zurückgewie-sen worden, wozu die Urteilsbegründungen nun seit dem 07.07.2025 vorliegen.
Wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und als Beitrag zur bislang verweigerten Corona-aufbereitung würden meine Mandanten und ich die Urteile gerne noch durch Nichtzulassungsbeschwerden vor dem BAG angreifen, auch wenn dieses am 19.06.2024 bereits mehrere Urteile gegen freigestellte Altenpfleger erlassen hat.
Aber!…Erinnern Sie sich noch, dass uns erklärt worden ist, es sei ein Gebot der Nächstenliebe, sich impfen zu lassen und damit würden wir Dritte schützen und unsere Solidarität zeigen.
Diese Solidarität ist für die Einnahme von neuen, nur bedingt zugelassenen mRNA-Impfseren verlangt worden, die nicht einmal darauf untersucht worden sind, ob sie überhaupt Fremdschutz leisten, solchen auch tatsächlich nie gewährt haben. Zudem ist von der Politik vorgegaukelt worden, die Seren seien nebenwirkungsfrei.
Es wäre toll, wenn meine Mandanten ihr finanzielles Verfahrensrisiko vermindert oder genommen bekommen könnten, indem diese
von Ihnen Solidarität
erfahren würden, indem ihr/Sie evtl. mit einem Betrag eurer/Ihrer Wahl (ab 10,00 €) helft, die Kosten für das verlorene Berufungsverfahren und das Kostenrisiko für das BAG-Verfahren nicht tragen zu müssen.
Unterstützungen wären zu dem Betreff:
Az. 161/2/25 - BAG-Verfahren
Unentgeltlich freigestellte Altenpfleger
an die IBAN: DE 10 5139 0000 0051 6422 10
zu überweisen.
Für meine Mandanten ist es wirtschaftlich und mental uninteressant, das Verfahren mit dem Wissen fortzuführen, es könnten weitere Gerichts- und Anwaltskosten entstehen. Auch die mit den Verfahren für mich anfallenden Arbeiten und Kosten könnten dadurch erleichtert oder erspart werden, da die Mandanten vor dem BAG nicht einmal mit weiterer Gewährung von Prozesskostenhilfe rechnen können, zumal diese ohnehin verminderten Gebühren meinen bisherigen Einsatz nicht haben decken können.
Trotz alledem bin ich bereit und nicht müde, auch diesen letzten Schritt zu gehen, selbst wenn bisherige Verfahren meiner unentgeltlich freigestellten Mandanten verloren wurden und ich keinen Sieg vor dem BAG vorhersagen kann.
Mich werden meine Kinder später aber nicht fragen, „wie konnte es so weit kommen, warum hast du/habt ihr nichts unternommen!!"
Hier geht es um allerwichtigste Rechte, nämlich unsere körperliche Unversehrtheit und unser Recht, nicht zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment genötigt zu werden und um den Willen, den Rechtsweg auszuschöpfen, weil eine ganze Nation einschließlich der Justiz von der Politik hinter die Fichte geführt worden ist und eben diese Politik eine völlig unnötige und vermeidbare Spaltung der Gesellschaft verursacht hat.
Justiz darf nicht zum Handlanger der Legislative werden. Getäuschte Justiz schon gar nicht an politisch erzeugten Irrtümern festhalten.
Die Urteilsabweisungen der Vorinstanzen begründeten sich von Güterabwägungen zugunsten der Senioren über vorgegebene Impfungen durch das IfSG , fehlendem Annahmeverzug wegen mangelnder Leistungswilligkeit und -fähigkeit der ungeimpften Mandanten sowie abschließend durch die Berechtigung des Arbeitgebers nach § 106 GewO, den Schutz seiner Bewohner und Mitarbeiter so zu regeln, wie dieser es für richtig gehalten hat.
Abgesehen von der mangelhaften Bewertung der RKI-Protokolle und der Annahme, es hätte keine anderen Kenntnisse gegeben, als der viralen Bedrohung durch Impfungen zu begegnen, möchte ich die Beschwerde auf die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG ) stützen. Vom ersten Eilverfahren bis zum jetzigen Berufungsurteil habe ich wiederholt Sachverständigenbeweis oder Beweis durch sachverständiges Zeugnis (auch MWGFD e.V.) beantragt, dem aber nie nachgegangen worden ist, da nur auf maßnahmentreue Wissenschaftler (RKI, PEI, StIKo) gehört wurde, denen wegen angenommener Meinungsrichtigkeit natürlich auch das BVerfG vertraut und seine Entscheidungen an deren Erkenntnisse in seinen Beschlüssen geknüpft hat.
Falsche Ergebnisse bzw. dieser Irrweg hätten durch frühzeitiges Nachgehen angebotener Beweise seit dem ersten Gütetermin im April 2022 vermieden werden können, zumal es schon vor der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Anzeichen gegeben hatte, dass die Coronabedrohung nicht so schwerwiegend gewesen ist, wie dies durch die nicht enden wollenden Maßnahmen und die Einwirkung auf die Gesellschaft vermittelt worden ist. Auch haben die Impfmittel nicht wie versprochen gewirkt, da ein Pieks nicht ausgereicht hat, aber zahlreiche Nebenwirkungen und eine Übersterblichkeit nach Impfbeginn aufgetreten sind.
Bedeutend ist dabei, dass es zur Feststellung der minderschweren Bedrohung auch nicht zwingend nur der Erkenntnisse kritischer Wissenschaftler bedurft hat, weil auch alltägliche Beobachtungen, die aber von der Politik in den Bereich der Verschwörungstheorien abgetan worden sind, Anlass geboten haben, die Gefährlichkeit von Corona zu hinterfragen und den Beweisangeboten zu folgen.
Wäre die Pandemie hinterfragt worden, hätten weder Politiker, geschweige denn Arbeitgeber Anlass für eine Impfumsetzung gehabt und die Justiz wäre nicht in die Irre geführt worden.
Das Infektionsschutzgesetz hätte wie eine Bedienungsanleitung im Sinne der dort geregelten Nachweisvorlagepflicht und sich daran knüpfender Folgen umgesetzt werden müssen, nicht aber als unmittelbare Impfpflicht behandelt werden dürfen, aus der eine mangelnde Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit meiner tatsächlich arbeitswilligen Mandanten angenommen worden ist.
Abgesehen von den übergangenen Beweisangeboten, ist dem Arbeitgeber, wenn dessen Berechtigung nun aus § 106 GewO folgen soll, ein Arbeitsvertragsbruch vorzuwerfen, da der Arbeitsvertrag mit meinen Mandanten keine Pflicht vorgesehen hatte, sich impfen zu lassen.
Ein bestehender Arbeitsvertrag hätte aber nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen verändert werden dürfen, nicht aber von heute auf morgen unter Aushöhlung arbeitsrechtlicher Grundsätze durch eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers am Tag vor der Freistellung.
Das am 07.07.2025 zugestellte Berufungsurteil und einen exemplarischen Schriftsatz vom 12.11.2024 aus dem Berufungsverfahren habe ich nachstehend verlinkt, um Ihnen den Duktus meiner rechtlichen Argumentation zu verdeutlichen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Schreiben teilen und evtl. einen kleinen Betrag in die politisch bisher versagte Coronaaufbereitung investieren, um diese doch noch zu ermöglichen, indem Sie die Altenpfleger und die hier anfallende Arbeit unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Emmanuel Kaufmann
Rechtsanwalt